A. A. ______, vertreten durch RA AA. ______, liess am 28. Februar 2019 gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 30. Januar 2019 beim Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden Beschwerde erheben (act. 1). Mit Verfügung vom 5. März 2019 wurde A. ______ aufgefordert, innert einer Frist von 10 Tagen ab Versand der Verfügung für die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens einen Vorschuss von Fr. 800.-- zu leisten, ansonsten auf die Beschwerde nicht eingetreten werde. Der Versand der Verfügung erfolgte am 7. März 2019 per Einschreiben an die Adresse des Rechtsvertreters von A. ___