So werden etwa im ortho- pädisch-traumatologischen Teilgutachten unter Ziffer 7.2 eine Reihe von Symptomausweitungen und Diskrepanzen aufgeführt, welche Verdeutlichungstendenzen nahe legen würden (act. 9/361, S. 36). Aus orthopädisch-traumatologischer Sicht sei der Leidensverlauf insgesamt „geprägt durch eine schlecht erklärbare Eskalation, beginnend mit einer relativ einfachen Verletzung und mit einer Mehrfach-Verstümmelung der linken Hand endend“ (act. 9/361, S. 36). Im neurologischen Teilgutachten werden als Anzeichen für