5. Versand am 30. Juni 2020 an: - den Beschwerdeführer über seinen Verteidiger, eingeschrieben - die Jugendanwaltschaft (JUG 19 244), mit Empfangsbestätigung Der Obergerichtspräsident: Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. Ernst Zingg lic. iur. Barbara Schittli Seite 17