1. In Abweisung der Beschwerde erwächst die Beschlagnahmeverfügung der Jugendanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 31. Januar 2020 in Sachen Staat gegen K. (Verfahren Nr. JUG 19 244) in Rechtskraft. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 400.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Es wird keine Entschädigung zugesprochen.