2.6.5 Durch die „Story“ im Internet bestand im Dezember 2019 der naheliegende Verdacht, dass der minderjährige, türkische Staatsangehörige K. Verstösse gegen das Waffengesetz sowie die Waffenverordnung begangen hat. In der Einvernahme vom 21. Januar 2020 ergab sich zwar, dass sich diese oder ein Teil davon wahrscheinlich in der Türkei ereignet haben und möglicherweise keine Zuständigkeit der schweizerischen Strafbehörden vorliegt.