Seite 9 Aus dem Durchsuchungs- und Beschlagnahmeprotokoll vom 21. Januar 2020 geht hervor, dass K. bzw. seine Mutter der Durchsuchung der sichergestellten Gegenstände, konkret von zwei Notebooks, einem Apple iPad sowie dem Mobiltelefon Apple iPhone X zugestimmt haben (act. B 8/2.1.3.4, B 8/2.1.3.5 und B 8/2.1.3.6). Der Beschwerdeführer gab für das Mobiltelefon sodann seine Kennwörter für den E-Mail-Anbieter, das Online- Speicherkonto sowie die sozialen Medien an (act. B 8/2.1.3.6).