Durchsuchungen und Untersuchungen dienen dazu, beschuldigte Personen, Beweismittel (vor allem Beweisgegenstände) oder delikts- bzw. einziehungsrelevante Vermögenswerte zu finden und für das Strafverfahren sicherzustellen. Mit Durchsuchungen und Untersuchungen werden regelmässig weitere Zwangsmassnahmen gegen Personen bzw. gegen Sachen oder Vermögenswerte wie eine Beschlagnahme vorbereitet (SCHMID/JOSITSCH, a.a.O., N. 1 vor Art. 241-259 StPO).