Seite 8 Untersuchungen nach Art. 241 ff. StPO, die nur vorbereitenden Charakter haben (SCHMID/JOSITSCH, Praxiskommentar schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2018, N. 1 vor Art. 263-286 StPO). Durchsuchungen und Untersuchungen dienen dazu, beschuldigte Personen, Beweismittel (vor allem Beweisgegenstände) oder delikts- bzw. einziehungsrelevante Vermögenswerte zu finden und für das Strafverfahren sicherzustellen.