2.3 Gemäss der Jugendanwaltschaft hat die Kantonspolizei am 13. Dezember 2019 aufgrund von Meldungen, wonach der Beschuldigte sowie ein weiteres erwachsenes Familienmitglied auf sozialen Medien mehrfach mit Schusswaffen posiert hätten, einen Durch- suchungs- und Beschlagnahmebefehl beantragt (act. B 7, S. 1). Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 21. Januar 2020 habe die Polizei unter anderem das Mobiltelefon Apple iPhone X des Beschuldigten sichergestellt. Auf dem entsprechenden Formular habe K. sich unterschriftlich mit einer Auswertung des Geräts einverstanden erklärt und verschiedene Passwörter angegeben.