Aus der Befragung und dem Video ergebe sich eindeutig, dass die Schiessübungen (mit Platzpatronen) beim Grossvater in der Türkei stattgefunden hätten. Es gebe keinerlei Hinweise, dass der Jugendliche je im Besitz einer Waffe gewesen sei, dass er je eine Waffe in die Schweiz eingeführt oder hier erworben habe oder hier mit einer Faustfeuerwaffe geschossen haben könnte. Der Tatbestand sei somit schlicht nicht gegeben. Der Verdacht habe sich mit der Hausdurchsuchung nicht nur nicht erhärtet, sondern völlig zerschlagen. Mangels konkretem Verdacht auf eine strafbare Handlung in der Schweiz, sei das Verfahren umgehend einzustellen;