Der im Raume stehende Straftatbestand sei eine (nicht näher bezeichnete) Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Anlässlich der Einvernahme vom 21. Januar 2020 sei dem Beschuldigten lediglich mitgeteilt worden, dass ein Vorverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, begangen im Jahr 2019 in der Schweiz, eingeleitet worden sei. Aus der Befragung und dem Video ergebe sich eindeutig, dass die Schiessübungen (mit Platzpatronen) beim Grossvater in der Türkei stattgefunden hätten.