Bei dieser seien die Rechte des erst 17-jähri- gen Beschuldigten massiv verletzt worden. Die Jugendanwaltschaft habe die Anordnung der Hausdurchsuchung mit einem Video, welches mutmasslich den Beschuldigten mit einer Pistole im Wald schiessend zeige, begründet. Das Video sei auf sozialen Medien geteilt worden. Der im Raume stehende Straftatbestand sei eine (nicht näher bezeichnete) Widerhandlung gegen das Waffengesetz.