Die drei Computer wurden K. aufgrund einer Verfügung der Jugendanwaltschaft am 8. Februar 2020 zurückgegeben (act. B 8/2.1.5.1). Seite 2 d) Im Anschluss an die Hausdurchsuchung wurde K. am 21. Januar 2020 durch die Kantonspolizei einvernommen, wobei seine Mutter der Befragung ab Frage 97 beiwohnte (act. B 8/2.1.2.1).