c) Die Jugendanwaltschaft ordnete daraufhin eine Hausdurchsuchung am Wohnort von K., an der X-strasse, V., an. Diese wurde am 21. Januar 2020 von ca. 06.00 bis 08.00 Uhr durchgeführt. Bei der Hausdurchsuchung wurden keine Waffen gefunden (act. B 8/2.1.1.1, S. 3). Das Mobiltelefon, Apple iPhone X, welches K. bei sich trug, wurde sichergestellt und beschlagnahmt (vgl. Beschlagnahmeverfügung vom 31. Januar 2020, act. B 4 und B 8/5.2). Dasselbe geschah mit drei Computern, welche ebenfalls K. gehören. Die drei Computer wurden K. aufgrund einer Verfügung der Jugendanwaltschaft am 8. Februar 2020 zurückgegeben (act.