GmbH € 16‘000.00 in bar erhalten zu haben, gefälscht sei. Gegen eine Fälschung spricht auch die Seite 47 Aussage von F1___ vor der Staatsanwaltschaft „er habe den Betrag von € 16‘000.00 bar in Spanien gegeben“ (act. B 4/23/63, S. 3). Der Berufungskläger hat somit gegenüber dem Berufungsbeklagten keine Ansprüche aus Vertrag.