1694; CHRISTOPH MÜLLER, in: Furrer/Schnyder [Hrsg.], Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, 3. Aufl. 2016, N. 48 zu Art. 41 OR). Zu erinnern ist, dass bei der Prüfung des Tatbestandes von Art. 28 OR das Obergericht entschieden hat, dass der Berufungsbeklagte den Berufungskläger mit einer falschen Auskunft über die Beteiligungsverhältnisse an der E___ Handelsgesellschaft mbH getäuscht hatte, dieser Umstand jedoch für den