Weiter ist danach zu fragen, ob A___ auf Grund der bestehenden Machtverhältnisse oder Abhängigkeiten der Abschluss eines Vertrages mit B___ faktisch nicht möglich war und ob A___ der Verzicht auf Geschäfte mit F1___ hätte zugemutet werden können. Andernfalls wäre laut Bundesgericht die Erwartung, dass der Partner ohne vertragliche Verpflichtung eine Leistung erbringt, nicht schützenswert. Das Obergericht kann ein schutzwürdiges Vertrauen des Berufungsklägers aus folgenden Gründen nicht erblicken. Weder sind irgendwelche Machtverhältnisse noch Abhängigkeiten zwischen dem Berufungskläger und dem Berufungsbeklagten oder in der Beziehung des Berufungsklägers zu F1___ erkennbar.