_ übergeben und eine mit diesem Datum versehene Quittung eingereicht. Die Überweisung des Geldes habe der Berufungskläger jedoch erst einen Tag später, am 4. Juni 2008, vorgenommen. Nachdem der Berufungskläger dies im Strafverfahren geltend gemacht habe, habe der Berufungsbeklagte behauptet, er habe das Geld vom Konto der C___ GmbH vorbezogen, damit F1___ nach Spanien habe abreisen können. Gefälscht dürfte