- E-Mail des Berufungsklägers an den Berufungsbeklagten vom 17.08.2008 (act. B 4/23/81): Der Berufungskläger lässt den Berufungsbeklagten wissen, er habe so ein Bauchgefühl gehabt und sei nochmals nach K___ gefahren, um sich die Immobilie an der J___strasse 00 doch mal genauer anzuschauen. Ihn habe wirklich der Schlag getroffen, in welchem Zustand das Gebäude nebst Areal sei.