- E-Mail des Berufungsbeklagten an den Berufungskläger vom 17.08.2007 (act. B 4/4/25): Der Berufungsbeklagte dankt dem Berufungskläger aufrichtig für die prompte Erledigung der Darlehensgewährung und Auszahlung. - E-Mail des Berufungsklägers an den Berufungsbeklagten vom 23.08.2007 (act. B 4/23/58): Der Berufungskläger schlägt dem Berufungsbeklagten den 3. September 2007 für die Übergabe der Original-Darlehensverträge F___ sowie des Grundschuldbriefes beim Berufungsbeklagten vor (siehe auch act. B 4/23/67).