Seite 33 unterstützte ihn in der Absicht, Anteile der E___ von F1___ zu übernehmen (act. B 4/12, S. 6). - Über die Erhöhung des Darlehens an F1___ haben der Kläger und F1___ ohne Mitwirkung des Beklagten gesprochen. Der Kläger hat sich hiefür verschiedentlich in K___ aufgehalten; der Beklagte wurde einzig herbeigerufen, um die gefassten Entschlüsse formell darzustellen und zu Papier zu bringen (act. B 4/12, S. 6). Was ergibt sich aus den im Recht liegenden Aktenstücken?