Bei der Rolle des Berufungsbeklagten, die er im Umfeld des Vertragsschlusses vom 9. August 2007, aber auch des später geschlossenen Zusatzvertrages zum Darlehensvertrag vom 3. September 2007, gespielt hat, kommen diejenige eines aussenstehenden Dritten sowie eines Vertreters oder Abschlussgehilfen in Betracht. In welcher Rolle sieht sich der Beschwerdegegner selbst? Nachfolgend einige Beispiele: - Die Parteien hatten in früheren Jahren ein normales, aber auch unverbindliches geschäftliches Verhältnis. Der Beklagte wurde jeweils vom Kläger gebeten, entsprechende Darlehensverträge oder andere Schriftstücke aufzusetzen (act. B 4/12, S. 2).