Als der Berufungskläger die Eintragung der Stammanteile verlangt habe, habe sich der Berufungsbeklagte geweigert. Ebenfalls um die Stammanteile nicht herausgeben zu müssen, habe der Berufungsbeklagte am 3. August 2010 plötzlich behauptet, die C___ GmbH habe der E___ Handelsgesellschaft mbH zwei Darlehen gewährt. Einen Nachweis für die Auszahlung dieser Darlehen habe er nie erbracht, insbesondere habe er nie einen entsprechenden Geldfluss nachgewiesen. Die Echtheit der Darlehensverträge werde bestritten. Die beiden Darlehen seien denn auch bei der E___ Handelsgesellschaft mbH im Jahr 2006 nicht verbucht worden. F1___ habe noch gar nie einen Stammanteil an der E___