1.5 Gesuch des Berufungsbeklagten um Beizug der Strafakten Der Berufungsbeklagte stellt sowohl vor erster als auch vor zweiter Instanz den Antrag auf „Beizug der vollständigen Akten der beiden Straf- und Beschwerdeverfahren“ (act. B 18, S. 3). Davon kann abgesehen werden, da das gegen B___ geführte Strafverfahren wegen Betrugs am 5. September 2017 rechtskräftig eingestellt worden ist und daher die vorliegende Klage ausschliesslich unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten geprüft wird.