Seite 20 Die Vorbringen in Ziff. 6 auf S. 11 der Berufungsantwort sind neu und unter Verweis auf die in den Ausführungen zu „Berufungsantwort S. 5 unten“ erwähnte Begründungspflicht unzulässig. Berufungsantwort S. 12 ff. Ziff. 2 (act. B 7) Die Vorbringen in Ziff. 2 auf S. 12 ff. der Berufungsantwort sind neu und damit unzulässig mit Ausnahme folgender Aussagen: