f) Mit Beschluss des Obergerichts vom 19. Juni 2017 wurde das vorliegende Verfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung des bei der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden gegen B___ wegen Betrugs anhängigen Verfahrens Nr. U 14 489 sistiert (act. B 29). Das Strafverfahren gegen B___ wegen Betrugs wurde mit rechtskräftiger Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 5. September 2017 eingestellt (act. B 30/1; B 31/1). g) Mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 24. Oktober 2017 wurde die angeordnete Sistierung aufgehoben und das Verfahren wieder aufgenommen (act. B 32). h) Am 15. Mai 2018 wurde die Streitsache ohne mündliche Verhandlung beraten.