In Bezug auf den Aufwand – insbesondere unter Berücksichtigung der Anzahl zu prüfenden Einwände und der gering umfangreichen Vorakten – bewegt sich das vorliegende Verfahren noch im unteren bis mittleren Bereich des Gebührenrahmens, weshalb eine Gerichtsgebühr von CHF 800.00 als angemessen erscheint (Art. 4a Abs. 1 des Gesetzes über die Gebühren in Verwaltungssachen, bGS 233.2).