Im Gespräch mit der Beschwerdeführerin 1 habe diese erklärt, dass ihr die künftigen Herausforderungen bewusst seien; sie traue sich die Rolle als Vormundin und die auf sie zu kommende Rollenkonflikte zu. I. habe den Beschwerdeführerinnen erklärt, dass sie den Einsatz einer Fachperson grundsätzlich besser fände. Da sich diese auch bei den Finanzierungsmöglichkeiten von Unterstützungsangeboten in der Regel besser auskennen würden und bei streitigen Themen neutraler sein könnten (act. 6/15, S. 1). I. gibt an, dass Ressourcen vorhanden seien und diese unterstützend seien.