Die Grundproblematik bestehe aber weiterhin. Auf die Beschwerdeführerin 2 würde mit der Geburt ihres Kindes und dem Beginn der Lehre als MPA im August 2024 eine Mehrbelastung zukommen. Es sei wichtig, dass die Beschwerdeführerin 2 psychisch stabil bleibe (act. 2, S. 3; act. 5).