Sie, die Beschwerdeführerin 1, habe bereits vier Kinder und wisse, worauf zu achten sei. Da die Schwangerschaft ungeplant gewesen sei, habe auch die Planung der Betreuung ein bisschen länger gedauert, zumal bei ihr ein Wechsel der Vorgesetzten angestanden habe. Von ihrer künftigen Chefin erhalte sie nun grosse Unterstützung. Dies sei vorher nicht so gewesen. Die Familie von C. werde einen Tag der Betreuung abdecken, sodass erneute 20% abgedeckt seien. Auch könne sie K. zu einigen Kundinnen mitnehmen. Es sei somit alles