Sie würden nicht wissen, was ein externer Vormund noch helfen könnte. Die Beschwerdeführerin 1 habe bereits in der Vergangenheit um Alimente kämpfen müssen und wisse, an wen sie sich wenden müsste (act. 1, S. 1). Es sei ein guter Schritt für die Zukunft und nichts Verwerfliches, wenn die Beschwerdeführerin 2 in der Therapie gestärkt werde und sie einen guten Halt finde. Ausserdem seien sie betreffend Betreuung von K. einen Schritt weiter. Sie würden die Betreuung des Säuglings nicht unterschätzen. Sie, die Beschwerdeführerin 1, habe bereits vier Kinder und wisse, worauf zu achten sei.