Sachverhalt A. B., geboren am XX.XX.2009, ist die minderjährige Tochter von A. Da B. und C. (geboren am XX.XX.2008) ein Kind erwarteten (errechneter Geburtstermin: 27. März 2024), eröffnete die KESB Appenzell Ausserrhoden am 24. Januar 2024 ein Abklärungsverfahren (act. 6/3). Dabei ging es insbesondere darum, für das ungeborene Kind eine Vormundin zu ernennen. Die KESB holte am 14. Februar 2024 bei F., Familienplanungsstelle G., telefonisch Informationen über die werdenden Eltern ein (act. 6/9). Der Gynäkologe von B., dipl. med. H., reichte der KESB am 16. Februar 2024 einen kurzen Bericht ein (act. 6/20).