2.8.1. Am 2. Februar 2023 meinte B. zuerst, dass der Vater die Beistandschaft übernehmen solle, danach schwankte sie gemäss Vorinstanz zwischen Mutter und Vater (act. 11/9). Am 17. Juli 2023 erklärte sie, dass sie nicht wolle, dass Papi ihr Beistand werde (act. 11/28). Gemäss einer späteren Telefonnotiz der Vorinstanz sagte B. gleichentags aus, dass die KESB eine Person ausserhalb der Familie als Beistandsperson bestimmen soll (act. 11/28 in fine). Am 31. August 2023 wurde B. erneut angehört, wobei sie zu Protokoll gab, dass sie nicht wolle, dass der Vater ihr Beistand werde.