Seite 14 habe mit ihm nie darüber gesprochen. Die von der Schule und vom Arzt geäusserten Vorwürfe würden eventuell sein Versagen als Vater beweisen, doch die rechtliche Vertretung von B. habe er immer wahrgenommen und B. habe alles gehabt, was sie brauche (Krankenkasse, Schule, Auswahl Arbeitsstelle; act. 11/30). - Am 31. August 2023 bestätigte C. erneut, dass der Beschwerdeführer B. vorgeburtlich als "Krüpel-Baby" bezeichnet habe.