B. habe dies beim Besuch der KESB nicht erwähnt, weil sie Angst vor dem Vater habe. Darauf angesprochen habe sie gesagt, dass der Vater sie vor längerer Zeit an den Haaren gezogen und eine Ohrfeige gegeben habe. Sie würden B. als ehrlich erleben und B. habe die Situation sehr glaubwürdig geschildert (act. 11/19). - Am 31. März 2023 schickte Dr. med. E. der Vorinstanz unaufgefordert eine E-Mail, worin er die Empfehlung abgab, den Vater nicht als Beistand für B. einzusetzen. Er gebe gerne mittels Bericht oder telefonisch weitere Auskünfte (act. 11/25). - Am 17. Juli 2023 sagte C. aus, dass der Beschwerdeführer zwei Gesichter habe. Er könne richtig ausrasten.