Aus hausärztlicher Sicht denke er, dass aufgrund bisheriger Erfahrungen und bei der schwierigen sozialen Situation eine Beistandschaft durch eine externe Person sinnvoll sei (act. 11/13). - Am 6. Februar 2023 reichte eine Mitarbeiterin der Schule F. (heilpädagogische Schule von B.) den Lernbericht ein und hielt gleichzeitig fest, dass sie zur familiären Situation lieber mündlich als schriftlich Auskunft gebe (act. 11/14). - Mit E-Mail vom 15. Februar 2023 berichtete dieselbe Mitarbeiterin der Schule F., dass sie schon seit längerem wissen würden, dass der Beschwerdeführer wenig Verständnis für seine Tochter zeige und auch wenig mit ihr unternehme.