Seite 13 akzeptieren könne und dementsprechend auch die Förderung fehle. Die Beziehung von B. zum Vater erscheine ihm problematisch. Der Vater scheine die Schwester von B. zu bevorzugen. Soweit möglich habe C. die ärztlichen Ratschläge und Vorkehrungen mehrheitlich umgesetzt, sei aber von ihrem Mann vielfach gar nicht oder zu wenig unterstützt worden. Aus hausärztlicher Sicht denke er, dass aufgrund bisheriger Erfahrungen und bei der schwierigen sozialen Situation eine Beistandschaft durch eine externe Person sinnvoll sei (act.