Seite 6 Vorliegend führte die Vorinstanz Gespräche mit der Familie anlässlich des Hausbesuchs am 2. Februar 2023 und protokollierte diese. Sodann fand am 17. Juli 2023 eine Anhörung von B. in Abwesenheit der Eltern statt. Anschliessend wurden die Mutter, C., und der Beschwerdeführer einzeln befragt (act. 11/28, 29 und 30). Am 31. August 2023 wurden B. und C. erneut je einzeln angehört. Auch diese Gespräche wurden protokolliert (act. 11/49 und 50).