2.2 Kostenträger 2.2.1 Parteivorbringen Die Beschwerdeführerin verlangt unter Hinweis auf ihr geringes Vermögen zumindest einen Teilerlass der Kosten. Die KESB führt aus, das Vermögen von A. habe Ende 2021 Fr. 15'721.-- betragen. Die Kostenauflage sei ihr deshalb zumutbar.