3 Stunden pro Monat erscheinen bei genereller Betrachtung als angemessen. Auch im interkantonalen Vergleich fällt der Betrag von Fr. 1'200.-- pro Jahr nicht aus dem Rahmen. Im Kanton Solothurn etwa legen die «Richtlinien für die Entschädigung der Beiständinnen und Beistände bei Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen» bei Mandaten mit Einkom- mens- und Vermögensverwaltung für private Beistände im ersten Jahr eine Entschädigung von Fr. 1'800.-- (Fr. 150.--/Monat) und in den Folgejahren eine von Fr. 1'200.-- (Fr. 100.--/Monat) fest (Ziff. 3.1. der Richtlinien). Im Kanton Zug beträgt die Entschädigung bei geringem Zeitaufwand sowie geringer Schwierigkeit und Verantwortung Fr. 1'000.--