4 Abs. 3 Tarif KESR aufgeführte Stundenansatz eine Angemessenheitskontrolle. Seite 4 Die KESB setzt gemäss ihrer Praxis bei einfachen Mandanten mit Rechnungsführung eine Pauschale von Fr. 1'200.-- pro Jahr fest. Dies entspricht bei einem Stundenansatz von Fr. 30.-- einem Aufwand von 40 Stunden pro Jahr bzw. von etwas mehr als 3 Stunden pro Monat. Damit muss nicht nur die Arbeitszeit der Mandatsträger abgedeckt werden, sondern auch diejenige der administrativen Dienste der Berufsbeistandschaften. 3 Stunden pro Monat erscheinen bei genereller Betrachtung als angemessen.