Gegenstand Mandatsentschädigung Beschwerde gegen den Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Appenzell Ausserrhoden vom 15. Juni 2023 Sachverhalt A. Für die am X.XX.XXXX geborene A. errichtete die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Appenzell Ausserrhoden (KESB) am 20. Dezember 2018 eine kombinierte Begleit- und Vertretungsbeistandschaft. B. Mit Entscheid vom 15. Juni 2023 hob die KESB die Beistandschaft auf und genehmigte den Schlussbericht. Die Mandatsentschädigung für den Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis 1. Juni 2023 wurde auf Fr. 2'500.-- festgesetzt und A. auferlegt.