c) indem sich die Beklagte mit Brief vom 25. Januar 2012 an die Heilpädagogische Schule Heerbrugg vorbehielt, auch behinderten Einzelpersonen den Zugang zum Mineral- und Heilbad Unterrechstein zu verweigern. 2. Die Verfahrenskosten betragen CHF 4‘500.00 und werden der Beklagten auferlegt, unter Verrechnung mit dem von den Klägerinnen geleisteten Vorschuss von CHF 3‘000.00. Die Beklagte hat den Klägerinnen den Vorschuss von CHF 3‘000.00 zu ersetzen. 3. Die Beklagte hat den Klägerinnen eine Parteientschädigung im Betrag von CHF 34‘256.85 zu bezahlen.