Ausdrücklich wird im Brief geschrieben, dass auch „bei einzelnen Besuchern mit Behinderung“ [Hervorhebung durch Gericht], sich die Gäste oft gestört fühlen würden. Durch die Regelung, dass die Behinderten das Bad nicht wie die Nicht-Behinderten, wann immer sie wollen im Rahmen der für alle geltenden Öffnungszeiten besuchen können, werden sie besonders krass unterschiedlich und benachteiligend behandelt mit der Folge, dass sie ausgegrenzt werden. Diese Ausgrenzung von behinderten Badegästen, welchen damit der freie Zutritt zum Bad wegen ihrer Behinderung verweigert wird, ist krass benachteiligend.