der vorbehaltenen Eintrittsverweigerung, ausgegrenzt werden. Der Brief hat auch zur Folge, dass behinderte Personen herabgewürdigt werden, weil aufgrund der Behinderung die Gäste gestört werden würden und ihnen deshalb kein freier Zutritt gewährt werden kann. Ausdrücklich wird im Brief geschrieben, dass auch „bei einzelnen Besuchern mit Behinderung“ [Hervorhebung durch Gericht], sich die Gäste oft gestört fühlen würden.