Ihrer Aussage lässt sich jedoch entnehmen, dass die Gruppe auch mit der Begründung abgewiesen wurde, dass sie die Ruhe der anderen Badegäste stören könnte93. … (Betreuerin HPS), … (Betreuerin HPS), … (Heilpädagogin HPS), … (Betreuerin HPS) und … (Institutionsleiter HPS) sind sich alle einig, dass sämtliche Kinder mindestens sechs Jahre alt gewesen sind94. … (Betriebsleiterin Heilbad Unterrechstein) behauptete hingegen, die Kinder seien alle unter sechs Jahre alt gewesen95. So seien einige Kinder mit dem Buggy unterwegs gewesen, wobei Buggy für sie gleich Kleinkind bedeute96. Ausweise habe sie aber nicht verlangt97.