169 ZPO kann Zeugnis nur über Tatsachen abgelegt werden, welche die Zeugen unmittelbar wahrgenommen haben. Das indirekte Zeugnis (auch Zeugnis vom Hörensagen) ist zwar nicht a priori ausgeschlossen, ihm kommt aber keine direkte Beweiskraft zu72. Immerhin können solche Aussagen als Indiz in die Beweiswürdigung einbezogen werden73. Primär ist deshalb auf die Aussagen der beiden Gesprächsteilnehmerinnen … (Betreuerin HPS) und … (Betriebsleiterin Heilbad Unterrechstein) abzustellen. … (Betriebsleiterin Heilbad Unterrechstein) gab zu Protokoll, dass die Gruppe abgewiesen wurde, weil sie nicht angemeldet war74.