Damit umfasst der Begriff der Diskriminierung nicht nur jene Benachteiligung, die zum Ziel hat, Menschen mit Behinderung herabzuwürdigen oder auszugrenzen, sondern auch jene, welche diese Folge hat. Die Regelung wurde zwar nicht explizit für diskriminierende Äusserungen geschaffen, hingegen gelangt sie dann zur Anwendung, wenn im Rahmen der Vertragsanbahnung oder während der Erbringung einer Dienstleistung oder Beendigung durch die privaten Dienstleister eine behindertenfeindliche Äusserung fällt, die im Zusammenhang mit der Dienstleistung steht65. Behindertenfeindliche bzw. behindertendiskriminierende Äusserun-