Es sei deshalb wichtig, den Brief im Kontext zum Vorfall vom 4. Januar 2012 zu sehen. Dieser Vorfall sei durch organisatorische, räumliche und personelle Schwierigkeiten beim unangemeldeten Eintreffen von Gruppen behinderter Menschen ausgelöst worden50. Weil der Vorfall schliesslich publik wurde, habe sich die Beklagte wie vom Blitz getroffen gefühlt und sich der Bedrohung ausgesetzt gesehen, mit ihrer Infrastruktur das Besucherregime ohne unverhältnismässige bauliche Massnahmen nicht mehr bewältigen zu können, was sie veranlasst habe, den Brief zu verfassen51.