a bis d BehiV nicht erfüllt sein sollen in Bezug auf die Klägerin 3, was die Beklagte nicht getan hat. Im Übrigen genügt es, wenn die Prozessvoraussetzungen im Urteilszeitpunkt vorliegen37. 2. Materielles 2.1 Parteivorbringen Die Klägerinnen machen geltend, dass die Gruppe behinderter Kinder für den Badbesuch am 4. Januar 2012 angemeldet gewesen sei, dass die Abweisung kompromisslos erfolgt und allein damit begründet worden sei, dass es sich um eine Gruppe von Behinderten ge-